IT-Consulting
& -Organisation

C4C systems bietet umfassende Beratung im Bereich der Digitalisierung und zur digitalen Transformation sowohl für Konzerne als auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), öffentliche Verwaltungen und Einrichtungen sowie für Verbände und Vereine.

Insbesondere in der digitalen Markterschließung für Marketing, Vertrieb und Kommunikation sowie in der Optimierung, Abbildung und Implementierung interner Geschäfts- und IT-Prozesse verfügen unsere Experten über langjährige Erfahrungen und namhafte Referenzen.

Gemeinsam mit seinem Team führt Dipl.-Ing. Marc Jung Analysen und Digitalisierungs-checks zur Ermittlung des Digitalisierungs-Stands und -Bedarfs von Unternehmen durch. Auf Basis der ermittelten Ergebnisse werden Strategien und Konzepte zur Digitalisierung von Informationen und Prozessen entwickelt, deren Ziele in modular aufgebauten kleinen Projekten umgesetzt werden.

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Weitere Leistungen im IT-Consulting und der IT-Organisation beinhalten das Interimsmanagement der IT-Leitung, die Entwicklung und den Aufbau von Organisationen, Bereichen und Strukturen sowie Coachings und Schulungen von Mitarbeitern in IT-Themen.

Dabei umfassen unsere Leistungen in der klassischen IT-Security Sicherheitsanalysen und -Konzepte für IT-Systeme und -Prozesse zu den Schutzzielen Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen und Systemen sowie die Sicherstellung der Authentizität von Nutzern.

Erweitert werden diese Schutzziele in der mehrseitigen IT-Sicherheit durch die Gewährleistung der Rechtsverbindlichkeit, bei der Daten und Vorgänge jederzeit gegenüber Dritten rechtskräftig nachgewiesen werden können müssen, sowie durch Datenschutz, der neben der Wahrung der Rechte Dritter bzw. derer schutzwürdiger Belange auch die Sicherheit vor den Systemen selbst beinhaltet.

Als externer Datenschutzbeauftragter berät Frank Nienhaus nach Vorgaben der EU-DSGVO und erstellt im Interdisziplinären Team Verfahrensverzeichnisse und Kataloge mit technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zur Gewährleistung der Sicherheits- und Schutzanforderungen personenbezogener Daten gemäß § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), insbesondere zu den Themen Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Auftragskontrolle, Verfügbarkeitskontrolle, Trennungsgebot, Prinzip der Verhältnismäßigkeit

Unsere Referenzen im Bereich IT-Consulting & -Organisation

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